
ChatGPT hat keine Schweigepflicht. Gespräche mit dem Programm sind rechtlich nicht geschützt und können im Streitfall vor Gericht landen. Das sagt kein Datenschutzbeauftragter, das sagt der Mann, der es verkauft: Im Juli 2025 beschrieb OpenAI-Chef Sam Altman im Podcast des Komikers Theo Von, dass Menschen seinem Programm die persönlichsten Dinge ihres Lebens anvertrauen. Gerade junge Leute nutzten es als Therapeuten oder Lebensberater, sagte Altman. Wer dieselben Probleme einem Arzt oder Anwalt erzähle, sei durch Schweigepflicht und Mandatsgeheimnis geschützt; für ChatGPT gebe es nichts Vergleichbares, und OpenAI könne gezwungen werden, Gespräche herauszugeben. Er selbst finde diesen Zustand ziemlich kaputt.
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Wer beruflich mit den Geheimnissen anderer Menschen arbeitet, hat damit ein technisches und ein rechtliches Problem auf dem Tisch. Beide sind lösbar. Der Reihe nach.
Gelöschte Chats landeten schon in einer Gerichtsakte
Wie wenig der Löschen-Knopf garantiert, zeigt OpenAIs eigener Prozess. Die New York Times verklagt die Firma seit Ende 2023 wegen der Nutzung ihrer Artikel als Trainingsmaterial. Im Mai 2025 ordnete ein New Yorker Bundesgericht an, sämtliche Chat-Protokolle als Beweismittel aufzubewahren, auch jene, die Nutzer längst gelöscht hatten. OpenAI nannte das einen Übergriff und verlor den Einspruch. Seit Herbst 2025 gilt die Pflicht zwar nicht mehr für neue Gespräche, das bereits Gespeicherte bleibt aber gespeichert. Im November 2025 sprach das Gericht den Anwälten der Zeitung 20 Millionen Protokolle zu, im Dezember lieferte OpenAI. Anfang Juli 2026 warfen die Verlage der Firma vor, trotz der Anordnung seien weiter Protokolle gelöscht worden; darüber wird noch gestritten.
Ob ein Gespräch vertraulich bleibt, entscheidet in so einem System also weder Dein Berufsethos noch Dein Löschen-Knopf. Es entscheiden ein Anbieter in Kalifornien und im Zweifel ein amerikanisches Gericht.
Für Therapeuten strafbar, für Coaches existenziell
In Deutschland kommt für einen Teil der Branche das Strafrecht dazu. Paragraf 203 des Strafgesetzbuchs bedroht Berufsgeheimnisträger, dazu zählen Ärzte, Anwälte und Psychotherapeuten, mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, wenn sie ein anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbaren. Ob Du selbst dazugehörst, steht abschließend in Absatz 1 des Paragrafen; neben den Heilberufen und Anwälten führt er unter anderem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Berufspsychologen mit staatlich anerkannter Prüfung auf. Dienstleister dürfen seit einer Reform von 2017 zwar mitwirken, müssen dafür aber ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Ein amerikanischer Chatdienst im Gratis- oder Plus-Tarif unterschreibt eine solche Verpflichtung nicht.
Coaches stehen nicht in Paragraf 203. Ihre Pflichten kommen aus zwei anderen Richtungen. Die Datenschutz-Grundverordnung stuft Angaben über die Gesundheit als besonders geschützte Daten ein, und dazu gehört vieles, was in Sitzungsnotizen steht, von der Erschöpfung bis zur Therapieerfahrung; ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen sie nicht an Dritte fließen. Und der Coaching-Weltverband ICF schreibt seinen Mitgliedern seit April 2025 ins Ethikstatut, sie hätten ihre Vertraulichkeitspflichten auch durch alle technischen Systeme hindurch zu erfüllen, die sie einsetzen. Der Coach haftet für sein Werkzeug.
| Berufsgruppe | § 203 StGB? | Was stattdessen gilt |
|---|---|---|
| Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten (approbierte Heilberufe) | Ja | strafbewehrte Schweigepflicht, Dienstleister nur mit ausdrücklicher Verpflichtung |
| Anwälte, Notare | Ja | zusätzlich anwaltliches Berufsrecht (§ 43e BRAO) |
| Steuerberater, Wirtschaftsprüfer | Ja | Kammer-Leitlinien beachten (BStBK-FAQ, Januar 2026) |
| Berufspsychologen mit staatlich anerkannter Prüfung | Ja | wie Heilberufe |
| Coaches, Berater, Trainer (ohne Approbation) | Nein | aber DSGVO (Gesundheitsdaten!) und z. B. ICF-Ethikstatut |
| Alle anderen mit Kundendaten | Nein | DSGVO gilt trotzdem: Auftragsverarbeitungsvertrag nötig |
Was ein Vertrag löst und was nicht
OpenAI bietet, wie andere Anbieter auch, Geschäftsvarianten an. Bei ChatGPT Team, Enterprise und über die Programmierschnittstelle trainiert die Firma nach eigenen Angaben nicht mit den Eingaben, und es lässt sich ein Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, der Vertrag also, mit dem ein Dienstleister zusagt, Daten nur nach Weisung seines Auftraggebers zu verarbeiten. Für Kundendaten ohne besonderen Schutzbedarf steht die Nutzung damit auf brauchbarem Fundament. Die Akte aus New York markiert allerdings die Grenze: Auch ein vertraglich gebundener Anbieter untersteht den Gerichten seines Landes. Und die strafbewehrte Verpflichtung, die Therapeuten nach Paragraf 203 bräuchten, ersetzt ein Standardvertrag nicht.
Es gibt Anbieter, die unterschreiben
Die Lücke hat inzwischen einen Markt. Die Telekom bietet für ihre Open Telekom Cloud eine standardisierte Zusatzvereinbarung zum Geheimnisschutz nach Paragraf 203 an; der eigene Zugriff sei auf das für den Betrieb Nötigste beschränkt, und die Pflicht gelte auch für eingebundene Subunternehmer, heißt es bei dem Konzern. Für Kanzleien vermarktet der juristische Fachverlag C.H. Beck mit Noxtua eine in Europa gehostete Rechts-KI, die nach Anbieterangaben die Anforderungen von Paragraf 203 und dem anwaltlichen Berufsrecht erfüllt. Für Steuerkanzleien legt Taxy.io seinen Auftragsverarbeitungsvertrag samt Paragraf-203-Regelungen offen ins Netz, und die Bundessteuerberaterkammer hat im Januar 2026 einen eigenen Fragenkatalog zu KI im Berufsstand veröffentlicht.
Die Prüffrage an jeden Anbieter kannst Du wörtlich stellen: Unterschreiben Sie zusätzlich zum Auftragsverarbeitungsvertrag eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Paragraf 203 Absatz 4? Kommt darauf keine klare Antwort, ist der Dienst für Berufsgeheimnisse nicht geeignet. Wer gar keinen Dritten in der Kette will, betreibt das Modell auf eigener Hardware; wo niemand mitliest, muss auch niemand verpflichtet werden.
| Weg | Für wen | Was Du brauchst |
|---|---|---|
| Pseudonymisieren / Weglassen | jeden Fall, sofort und kostenlos | Faustregel „Muster statt Wortlaut, Fall statt Person“; die Zuordnung bleibt bei Dir |
| Spezialisierter Anbieter mit § 203-Verpflichtung | laufende Arbeit mit echten Fällen | AVV plus ausdrückliche Verschwiegenheitserklärung. Beispiele (Anbieterangaben): Open Telekom Cloud, für Kanzleien Beck-Noxtua, für Steuerkanzleien Taxy.io |
| Lokales Modell auf eigener Hardware | maximale Kontrolle, sensibelste Fälle | Technik-Einrichtung; dafür kein Dritter, keine Verpflichtung nötig |
Der Teil der Arbeit, der keine Namen braucht
Aus „Frau Dr. Weber, Vertriebsleiterin bei einem Zulieferer in Ulm“ kann vor der Eingabe „eine Führungskraft Mitte fünfzig im Maschinenbau“ werden. Für eine schwierige E-Mail oder ein Workshop-Konzept braucht das System den Namen nicht; Stichworte und Zusammenhang reichen. Fachleute nennen dieses Ersetzen alles Wiedererkennbaren bei erhaltenem Zusammenhang Pseudonymisieren.
Rechtlich bleiben solche Angaben personenbezogen, solange Du die Zuordnung kennst. Und bei detaillierten Fällen genügt der gestrichene Name allein nicht; die Vertriebsleiterin eines bestimmten Mittelständlers bleibt erkennbar. In der Praxis hilft die Faustregel „Muster statt Wortlaut, Fall statt Person“. Wo im Einzelfall die Grenze verläuft, kannst Du mit der Daten-Ampel für Deinen Fall durchgehen. Was das System nie erfahren hat, kann keine Anordnung der Welt dort herausholen.
Die 20 Millionen Protokolle übrigens, die OpenAI im Dezember nach New York lieferte, waren vor der Übergabe so gründlich von Namen und Kennungen bereinigt worden, dass das Gericht die Lieferung als unbrauchbar zurückwies. Was in einem Text nicht steht, ließ sich auch mit richterlichem Beschluss nicht herauslesen.
Darf ich ChatGPT als Coach, Therapeut oder Arzt überhaupt nutzen?
Reicht ChatGPT Team oder Enterprise für Klienten- und Patientendaten?
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und brauche ich ihn?
Gilt das auch für Claude, Gemini und andere KI?
Wie anonymisiere ich richtig, damit ich KI nutzen darf?

